Personalfragebogen für Minijobber: Was wirklich rein muss
Der Personalfragebogen für Minijobs sieht auf den ersten Blick aus wie der für normale Arbeitnehmer. Beim genauen Hinsehen fehlen aber entscheidende Felder oder sie sind falsch gestellt. Dieser Beitrag geht durch die Punkte, die in einer sauberen Vorlage stehen sollten.
Der Minijob 2026: 603 Euro, gleitend nach oben
Seit 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr). Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 603 Euro ergeben sich aus der Formel Mindestlohn × 130 / 3. Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch die Minijob-Grenze. Der Zusammenhang: 603 Euro entsprechen rund zehn Wochenstunden bei Mindestlohn.
Für den Personalfragebogen bedeutet das zwei Dinge. Erstens: die Vorlage muss den Stundenlohn abfragen, nicht nur das Monatsgehalt. Wer nur „600 Euro pauschal" einträgt, verletzt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz. Zweitens: die Grenze sollte im System konfigurierbar sein. Vorlagen aus 2022 mit hart einprogrammierten 450 Euro oder aus 2024 mit 538 Euro sind veraltet.
Rentenversicherung: das Feld, das keiner mag
Minijobber sind seit 2013 in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das überrascht viele Arbeitgeber immer noch. Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Arbeitnehmer stockt auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von aktuell 18,6 Prozent auf. Bei einem 603-Euro-Minijob sind das rund 22 Euro monatlich vom Netto des Minijobbers.
Fast jeder Minijobber lässt sich davon befreien. Nur: der Antrag muss vor der ersten Lohnzahlung beim Arbeitgeber liegen, sonst wird er erst zum Folgemonat wirksam. Wenn der Personalfragebogen diesen Antrag nicht als eigenes Feld enthält, wird er entweder vergessen oder nachträglich per Papier eingesammelt. Beides ist Fehlerquelle Nummer eins in der Praxis.
Ein guter Fragebogen fragt aktiv: „Möchten Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?" Bei Ja folgt der Antragstext nach § 6 Abs. 1b SGB VI und die digitale Unterschrift. Der Arbeitgeber bekommt beides als HTML-Anhang, druckt es aus und legt es zur Personalakte. Details dazu im Beitrag zum Befreiungsantrag.
Steuerklasse: bei Minijobs unerheblich, aber wichtig für Zweitjobs
Beim reinen Minijob interessiert die Steuerklasse den Arbeitgeber nicht. Er zieht pauschal zwei Prozent Lohnsteuer ab, fertig. Anders sieht es aus, wenn der Minijobber gleichzeitig einen Hauptjob hat. Dann kann der Arbeitgeber wählen, ob er die zwei Prozent Pauschale nutzt oder auf Steuerkarte abrechnet. Meistens bleibt er bei der Pauschale.
Der Personalfragebogen sollte daher zwei Fragen enthalten:
- Ist dies Ihre Hauptbeschäftigung?
- Bestehen daneben weitere Beschäftigungsverhältnisse?
Die zweite Frage ist rechtlich wichtig: mehrere Minijobs nebeneinander verlieren die Sozialversicherungsfreiheit, sobald die Summe über 603 Euro steigt. Der Arbeitgeber muss das wissen, sonst zahlt er im Zweifel die vollen Sozialabgaben nach.
Krankenversicherung: der zweite Klassiker
Der Arbeitgeber zahlt beim Minijob pauschal 13 Prozent Krankenversicherung, aber nur wenn der Minijobber gesetzlich versichert ist. Privat Versicherte sind ausgenommen, dann entfällt der Pauschalsatz. Das steht meistens im Personalfragebogen als einfaches Feld „Krankenkasse", oft aber ohne die Nachfrage „gesetzlich oder privat".
Ein guter Fragebogen fragt daher explizit nach der Art der Versicherung. Bei privater Versicherung reicht ein Häkchen, keine Kassennummer. Bei gesetzlicher Versicherung wird der Name der Krankenkasse benötigt.
Was in vielen Vorlagen fehlt
Aus über fünfzig Personalfragebögen für Minijobs, die ich in den letzten Jahren gesehen habe, fehlen fast immer diese Punkte:
- Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung als integriertes Feld mit Unterschrift, nicht als loses Beiblatt
- Kinderfreibeträge zur Bestimmung des ermäßigten Zusatzbeitrags in der Pflegeversicherung
- Nachweis der Elterneigenschaft für den ermäßigten Pflegeversicherungsbeitrag ab dem zweiten Kind
- Weitere Beschäftigungen als abgefragtes Feld, nicht als Freitextfrage
- Datenschutzeinwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und § 26 BDSG als eigene Zeile
Die Vorlage: was Sie kostenlos nutzen können
Die Vorlage „Minijob / Kurzfristig" auf dieser Seite enthält alle oben genannten Punkte inklusive Rentenversicherungs-Befreiungsantrag mit digitaler Unterschrift. Der Fragebogen ist DATEV-kompatibel und lässt sich in vier Sprachen ausfüllen. Sie geben ihre Firmendaten ein, wählen „Minijob" als Vorlage und leiten den Link an den neuen Mitarbeiter weiter. Am Ende bekommen Sie die Angaben per E-Mail plus eine CSV-Datei für den Import in DATEV Lohn+Gehalt.
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Personalfragebogen erstellen →Beitrag von Matthias Bella, Syndikus-Steuerberater in Dormagen-Delhoven. Weitere Beiträge im Blog-Verzeichnis. Bei Fragen zur konkreten Umsetzung in Ihrer Kanzlei oder Firma: matthias@bella.tax.